Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Premium Plus
INHALTSVERZEICHNIS
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I. Definitionen im Rahmen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- "Premium Plus": bezieht sich auf Premium Plus BV, mit Sitz in B9170 Sint-Gillis-Waas Tweehagen 51 und registriert bei der Crossroads Bank for Enterprises unter der Unternehmensnummer 0844.776.562.
- "Allgemeine Geschäftsbedingungen": die vorliegenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen.
- "Vertragspartei": jede natürliche oder juristische Person, die ein Produkt oder eine Dienstleistung von Premium Plus erwirbt, ein Angebot anfordert und/oder eine Preisanfrage stellt.
- "Produkte": (1) Softwarelizenzen, die von Premium Plus als Wiederverkäufer angeboten werden, einschließlich Zendesk und Aircall, sowie (2) von Premium Plus erstellte Apps und Themes. An den Produkten wird dem Kunden ein zeitlich befristetes, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht eingeräumt, nicht aber das Eigentum an den Produkten selbst, es sei denn, Premium Plus und die Vertragspartei haben ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart.
- "Fehler": ein Fehler, Defekt oder eine Störung eines Produkts, der/die zu einem falschen oder unerwarteten Ergebnis führt oder ein nicht beabsichtigtes Verhalten bewirkt.
- "Dienstleistungen": die von Premium Plus angebotenen Dienstleistungen, einschließlich Softwareintegration, Softwareentwicklung und -implementierung, Wartung in Form von Service Level Agreements (SLAs) und Schulungen. Ungeachtet einer gegenteiligen schriftlichen Vereinbarung sind die Dienstleistungen nicht im Kaufpreis für die Produkte enthalten und werden separat in Form eines Abonnements oder zu einem Stundensatz berechnet.
- "Abonnement": Ungeachtet einer gegenteiligen schriftlichen Vereinbarung werden die Produkte und die periodischen Dienstleistungen in Form eines Abonnements erworben, in Übereinstimmung mit den spezifischen Einzelheiten der Nutzung, wie in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegeben.
II. Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Kostenvoranschläge, Rechnungen und sonstigen Geschäftsunterlagen von Premium Plus sowie für alle mit Premium Plus abgeschlossenen Verträge, sofern nicht im Voraus schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Sofern Premium Plus nicht schriftlich darauf verzichtet, sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Ausschluss aller anderen Allgemeinen Geschäftsbedingungen anwendbar, auch wenn Premium Plus den anderen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich widersprochen hat. Ausgenommen hiervon sind etwaige besondere Bedingungen, die Premium Plus und die Vertragspartei vereinbaren können. Diese besonderen Bedingungen haben, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, stets Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Alle von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen der Vertragspartei sowie sämtliche Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, selbst wenn sie von Mitarbeitenden von Premium Plus erstellt werden, sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch Premium Plus verbindlich.
- Premium Plus behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Änderungen werden der Vertragspartei mindestens einen (1) Monat vor Inkrafttreten in von Premium Plus gewählter Form mitgeteilt. Widerspricht die Vertragspartei der Änderung schriftlich innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen nach Bekanntgabe, ist sie zur Kündigung des Vertrags berechtigt. Bei fehlender oder nicht schriftlicher Reaktion innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen nach Mitteilung gilt die Zustimmung zu den geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als erteilt.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind allen Angeboten von Premium Plus beigefügt und werden der Vertragspartei zur Verfügung gestellt. Sie stehen zudem jederzeit in elektronischer, druckbarer Form auf der Premium Plus-Website zur Verfügung.
- Angebote von Premium Plus für Produkte oder Leistungen gelten vierzehn (14) Kalendertage und bedürfen der schriftlichen Annahme durch die Vertragspartei. Die Annahme ist insbesondere per E-Mail oder elektronischer Online-Signatur möglich.
- Im Falle einer Abweichung zwischen der Bestellung der Vertragspartei und dem Angebot von Premium Plus ist das Angebot maßgebend.
- Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder rechtswidrig sein, so wird die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich in einem solchen Fall, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine neue Regelung zu treffen, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
- Soweit diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in einer anderen als der niederländischen Sprache abgefasst sind, ist im Falle von Streitigkeiten stets der niederländische Text maßgebend.
III. Lieferung – Abnahme
- Die Lieferung erfolgt nur nach Annahme des Angebots durch die Vertragspartei und nach vollständiger Zahlung durch die Vertragspartei gemäß Artikel VI.4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, bevor der Zugang zu den Produkten gewährt wird. Nach Zahlungseingang werden die Produkte von Premium Plus installiert. Die Installation erfolgt remote und, sofern die Vertragspartei nichts anderes verlangt, wird auch weitere Unterstützung während und nach der Remote-Installation bereitgestellt.
- Die Produkte werden von Premium Plus als Wiederverkäufer des Hauptlizenzgebers geliefert. Die Vertragspartei muss den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Hauptlizenzgebers zustimmen, die Premium Plus zusammen mit dem Angebot bereitstellt. Bei Konflikten zwischen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und denen des Hauptlizenzgebers haben diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorrang.
- Premium Plus erbringt die bestellten Leistungen mit erforderlicher Sorgfalt und Fachkenntnis bestmöglich. Premium Plus anerkennt dabei ausschließlich die Verpflichtung zur bestmöglichen Leistungserbringung. Die Vertragspartei stellt alle erforderlichen Informationen bereit und gewährt notwendigen Zugang, damit Premium Plus die Leistungen unter optimalen Bedingungen erbringen kann.
- Die von Premium Plus angegebenen Lieferzeiten werden einvernehmlich mit der Vertragspartei vereinbart und entsprechend dem Leistungsinhalt bestimmt. Lieferzeiten sind stets unverbindliche Richtwerte und werden bestmöglich eingehalten. Einvernehmliche Verlängerungen sind möglich. Verzögerungen führen nicht zu Schadensersatzansprüchen, außer bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit, vorsätzlichem Fehler, Täuschung oder Betrug seitens Premium Plus oder seiner Mitarbeitenden.
- Jeder Auftrag, der nicht Gegenstand eines schriftlichen Angebots war, ist nur dann verbindlich, wenn er von Premium Plus schriftlich angenommen wird. Das von der Vertragspartei und Premium Plus genehmigte Angebot ersetzt alle früheren schriftlichen und/oder mündlichen Vereinbarungen, die sich auf denselben Auftrag beziehen.
IV. Umfang des Zugangsrechts zum Produkt
- Premium Plus gewährt der Vertragspartei ein zeitlich begrenztes, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht für das Produkt. Dieses Recht umfasst das Recht, einer vereinbarten Anzahl autorisierter Nutzende durch deren Anmeldedaten für die Dauer des Nutzungsrechts Zugang zum Produkt zu gewähren.
- Das Nutzungsrecht erfolgt in Form eines Abonnements, das für eine bestimmte Laufzeit von zwölf (12) Monaten eingegangen wird und sich jeweils stillschweigend um denselben Zeitraum verlängert, es sei denn, die Vertragspartei oder Premium Plus kündigt das Abonnement vor dem Laufzeitende schriftlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei (3) Monaten. Weitere Spezifikationen bezüglich der Nutzung der Produkte oder der Erbringung der Leistungen sind im Angebot oder in einer separaten Vereinbarung festgelegt.
V. Haftung
- Mit der Annahme der Lieferung der Produkte erkennt die Vertragspartei an, dass Premium Plus seine Lieferverpflichtung erfüllt hat. Die Vertragspartei verpflichtet sich, die Produkte bei der Lieferung zu prüfen, um festzustellen, ob sie die vereinbarte Qualität aufweisen. Erkennbare Mängel an den Produkten sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen nach der Lieferung, schriftlich bei Premium Plus zu reklamieren, wobei diese Mängel genau zu beschreiben sind.
- Mängelrügen bezüglich versteckter Mängel sind Premium Plus innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen nach Entdeckung des Mangels durch die Vertragspartei oder nachdem dieser vernünftigerweise hätte entdeckt werden müssen, schriftlich mitzuteilen. Die Untersuchung mangelhafter Gegenstände erfolgt durch einen von Premium Plus beauftragten Vertreter unter Anwesenheit beider Parteien.
- Bei versteckten Mängeln am Produkt ist Premium Plus ausschließlich verpflichtet, das Produkt nach eigenem Ermessen zu reparieren oder zu ersetzen, unter Ausschluss aller anderen Kosten oder Entschädigungen.
- Außer in Fällen von Arglist, vorsätzlichem Fehler oder grober Fahrlässigkeit seitens Premium Plus oder eines ihrer Mitarbeitenden ist die vertragliche Haftung von Premium Plus gegenüber der Vertragspartei stets auf die Summe des Preises der erworbenen Produkte und/oder Leistungen beschränkt, wie in den Rechnungen angegeben, und dies während eines Zeitraums von zwölf (12) Monaten vor dem Vorfall.
- In keinem Fall ist Premium Plus verpflichtet, indirekte oder zufällige Schäden, Folgeschäden oder Produktschäden zu ersetzen, die nicht direkt und unmittelbar durch falsche Angaben, vorsätzliche Fehler oder schwerwiegende Versäumnisse seitens Premium Plus oder ihrer Mitarbeiter verursacht wurden, wie beispielsweise Transportkosten, Reise- und Unterbringungskosten, entgangener Gewinn, Verluste aufgrund von Betriebsunterbrechungen, entgangene Einsparungen, kommerzielle Schäden oder Produktionsausfälle, aber nicht darauf beschränkt.
- Premium Plus kann unter keinen Umständen für Fehler beim Vertragsschluss oder bei der Vertragserfüllung haftbar gemacht werden, die auf unrichtige Angaben der Vertragspartei oder Dritter zurückzuführen sind.
- Die gesetzlichen Bestimmungen zur außervertraglichen Haftung finden, soweit rechtlich zulässig, weder zwischen Premium Plus und der Vertragspartei noch zwischen einer von ihnen und einer Hilfsperson (ersten und weiteren Grades) einer von ihnen Anwendung. Soweit der vorstehende Ausschluss der außervertraglichen Haftung rechtlich nicht zulässig ist, ist die Haftung von Premium Plus stets auf den Betrag beschränkt, für den Premium Plus unter ihrer Haftpflichtversicherung versichert ist. Premium Plus verpflichtet sich, ihre zivilrechtliche Haftung jederzeit bei einer in Belgien anerkannten Versicherungsgesellschaft zu versichern.
VI. Zahlung – Preisänderungen – Zahlungsbedingungen
- Der von der Vertragspartei zu zahlende Betrag wird im Angebot angegeben.
- Alle von Premium Plus angegebenen Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, Abgaben jeglicher Art und Einfuhrzölle, die im Bestimmungs-/Empfangsland gelten, vorbehaltlich einer anders lautenden schriftlichen Vereinbarung.
- Premium Plus behält sich das Recht vor, ihre Preise bei Bedarf anzupassen, ohne dass dies bestehende Vereinbarungen und Abonnements beeinträchtigt. Bezüglich bestehender Vereinbarungen und Abonnements ist Premium Plus berechtigt, die darin genannten Preise anzupassen, sofern Premium Plus nachweisbare objektive Preisänderungen darlegt, denen Premium Plus unterliegt, wie unter anderem Preiserhöhungen der Hauptlizenzgeber gegenüber Premium Plus und Preiserhöhungen für Elemente, die für die Produkte/Leistungen erforderlich sind und Premium Plus von ihren Lieferanten berechnet werden. Premium Plus informiert die Vertragspartei über Preiserhöhungen stets schriftlich einen (1) Monat vor Inkrafttreten des neuen Preises. Stimmt die Vertragspartei dem neuen Preis nicht zu, kann sie die Vereinbarung innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen nach Benachrichtigung über die Preiserhöhung kündigen.
- Rechnungen sind bar und ohne Abzug an Premium Plus an deren Geschäftssitz zahlbar und, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen ab Rechnungsdatum. Einwendungen gegen eine Rechnung müssen Premium Plus unabhängig vom Grund der Einwendung innerhalb von zehn (10) Kalendertagen nach Rechnungsversendung schriftlich mit Begründung zugehen. Einwendungen ohne sachliche Begründung gelten als nicht existent. Die Zahlungsverpflichtungen der Vertragspartei werden durch solche Einwendungen nicht ausgesetzt.
- Bei Nichtzahlung oder unvollständiger Zahlung bis zum Fälligkeitstermin ist von der Vertragspartei ohne erforderliche Mahnung und kraft Gesetzes eine Verzugsentschädigung in Höhe von pauschal 10% der Rechnungssumme, mindestens jedoch 65,00 €, zu zahlen. Darüber hinaus sind ab Fälligkeitsdatum Verzugszinsen in Höhe des in Artikel 5.2 des Gesetzes vom 02. August 2002 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr genannten Zinssatzes zu zahlen, unbeschadet des Rechts von Premium Plus, einen höheren Betrag zu fordern, wenn zur Beitreibung der geschuldeten Summen höhere Aufwendungen erforderlich sind, wie unter anderem die Beauftragung eines externen Inkassobüros aufgrund von Zahlungsverzug. Ferner werden alle anderen noch nicht fälligen Rechnungen oder noch zu fakturierenden Summen sofort fällig und zahlbar.
VII. Support und Wartung
- Bei der Vergabe einer Lizenz für eines der Produkte gewährleistet Premium Plus den für das betreffende Produkt und dessen Implementierung erforderlichen Support und die Wartung.
- Damit Premium Plus den erforderlichen Support und die Wartung leisten kann, muss die Vertragspartei:
- alle angemessenen Informationen bereitzustellen, über die sie bei der Meldung eines Bugs verfügen;
- Premium Plus alle angemessenen Informationen und Mitwirkung zu gewähren, einschließlich, soweit erforderlich, der Bereitstellung aller notwendigen Einrichtungen oder des Zugangs zum System (remote oder vor Ort), zur Infrastruktur oder zu den Standorten der Vertragspartei.
VIII. Beendigung
- Die Parteien sind berechtigt, den Vertrag und/oder das Abonnement durch Einschreiben zu kündigen, ohne dass eine weitere Inverzugsetzung erforderlich ist, ohne dass dadurch die Verpflichtung der Vertragspartei zur Zahlung ausstehender Beträge berührt wird, und unbeschadet des Rechts auf Entschädigung, wenn einer der folgenden Fälle eintritt: (a) wenn eine Partei innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen nach schriftlicher Aufforderung, ihren vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen, ihren Verpflichtungen nicht nachkommt; (b) wenn sich eine der Parteien in Konkurs oder Zahlungsunfähigkeit befindet oder einem Zahlungsaufschub unterliegt, ihre Kreditlinien instabil sind oder im Falle der Liquidation oder Auflösung dieser Partei.
- Im Falle der Auflösung der Vertragspartei wird diese jedes Nutzungsrecht oder die Lizenz, unter die das Produkt fällt, beenden und gegebenenfalls an Premium Plus innerhalb einer Frist von dreißig (30) Kalendertagen nach der Auflösung zurückgeben.
IX. Höhere Gewalt und Härtefälle
- Wenn die Erfüllung des Vertrages durch höhere Gewalt unmöglich gemacht wird, ist Premium Plus berechtigt, ihre Verpflichtungen für den Zeitraum, in dem es um höhere Gewalt geht, ganz oder teilweise auszusetzen, ohne dass Premium Plus diesbezüglich zu einer Entschädigung verpflichtet ist.
- Als höhere Gewalt gelten unter anderem und ohne darauf beschränkt zu sein: Lieferverzögerungen oder Lieferausfälle von Zulieferern, Transportprobleme oder -verspätungen, Maschinenausfälle, Streiks oder Aussperrungen, Einfuhr- oder Ausfuhrverbote, Feuer, öffentliche Unruhen, Krieg, Epidemien oder Pandemien, Aussperrungen, Naturkatastrophen, Überschwemmungen oder Überschwemmungsschäden, Rohstoffmangel, Regierungsbeschlüsse oder Streiks der Mitarbeiter von Premium Plus oder der Mitarbeiter eines Zulieferers von Premium Plus.
- Die vereinbarten Liefer- und Leistungsfristen werden um die Dauer der höheren Gewalt verlängert. Soweit erforderlich, werden die Parteien nach Treu und Glauben eine neue Leistungsfrist vereinbaren.
- Dauert eine Situation höherer Gewalt ununterbrochen länger als drei (3) Monate an, sind sowohl die Vertragspartei als auch Premium Plus berechtigt, den Vertrag zu kündigen, ohne dass dies zu irgendeiner Form von Schadensersatzansprüchen führt.
- Wenn eine Partei nachweisen kann, dass (i) die weitere Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen infolge eines Ereignisses, das außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegt und das bei Abschluss des Vertrages vernünftigerweise nicht berücksichtigt werden konnte, unangemessen beschwerlich geworden ist, und dass (ii) sie das Ereignis oder dessen Folgen vernünftigerweise nicht hätte verhindern oder vermeiden können, sind die Parteien verpflichtet, innerhalb einer angemessenen Frist nach Inanspruchnahme dieser Klausel über alternative Vertragsbedingungen zu verhandeln, die es vernünftigerweise ermöglichen, die Folgen des Ereignisses zu überwinden.
X. Verarbeitung personenbezogener Daten
- Premium Plus erhebt von der Vertragspartei folgende personenbezogene Daten, um den Vertrag mit ihm erfüllen zu können: Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer der Mitarbeitenden der Vertragspartei. Die gesammelten personenbezogenen Daten können an die von Premium Plus eingesetzten Lieferanten (CRM, Vertrieb, Rechnungsstellung, Buchhaltung, allgemeine Dokumentenverarbeitung, Factoring-Unternehmen usw.) weitergegeben werden. Die personenbezogenen Daten werden niemals zu kommerziellen Zwecken an Dritte verkauft oder weitergegeben. Die personenbezogenen Daten werden solange aufbewahrt, wie es für die Erfüllung des Vertrags mit der Vertragspartei erforderlich ist, und für sieben (7) Jahre nach Beendigung des Vertrags. Die Mitarbeitenden der Vertragspartei (und die Vertragspartei, wenn es sich um eine natürliche Person handelt), deren personenbezogene Daten verarbeitet werden, haben das Recht, von Premium Plus Zugang zu den Daten zu verlangen und das Recht auf Berichtigung und Löschung der personenbezogenen Daten oder, in bestimmten Fällen, die Einschränkung der Verarbeitung der sie betreffenden Daten zu verlangen, sowie das Recht, der Verarbeitung zu widersprechen und das Recht auf Datenübertragbarkeit (letzteres bezieht sich nur auf die von der betreffenden Person angegebenen Daten). Darüber hinaus kann eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde (Drukpersstraat 35, 1000 Brüssel, +32 2 274 4800,contact@apd-gba.be) oder bei jeder anderen Behörde eingereicht werden, aber Premium Plus bittet darum, dass der Einzelne sich immer zuerst an sie wendet, wenn er glaubt, dass es sich um ein Problem handelt.
XI. Geistige Eigentumsrechte
- Alle geistigen Eigentumsrechte in Bezug auf die Produkte und Dienstleistungen liegen bei Premium Plus oder ihren Hauptlizenzgebern. Premium Plus verteidigt die Vertragspartei gegen alle Schäden, Verluste, Ausgaben und Kosten, die sich aus einer Klage eines Dritten ergeben, weil die Produkte oder Dienstleistungen die geistigen Eigentumsrechte dieses Dritten verletzen, und stellt ihn von diesen frei. Die Vertragspartei ist verpflichtet, Premium Plus unverzüglich über jede Forderung, die sie erhält, zu informieren. Auf Verlangen von Premium Plus wird die Vertragspartei in angemessenem Umfang an der Verteidigung gegen diese Ansprüche mitwirken.
- Die Vertragspartei erhält nur eine eingeschränkte Lizenz für die Nutzung der Produkte und nur für den vereinbarten Zeitraum gemäß Artikel IV.2. und darf keine Handlungen vornehmen oder unterlassen, die eine Verletzung der geistigen Eigentumsrechte von Premium Plus oder deren Stammlizenzgebern darstellen würden.
- Mit dem Bezug von Produkten und/oder Leistungen von Premium Plus erteilt die Vertragspartei Premium Plus eine nicht ausschließliche, unentgeltliche Lizenz sowie dem jeweiligen Hauptlizenzgeber eine entsprechende Unterlizenz zur Nutzung und Darstellung ihrer Handelsnamen, Warenzeichen und/oder Logos zu Werbezwecken für Premium Plus und deren Produkte und Leistungen.
XII. Vertraulichkeit
- Die Parteien verpflichten sich, kaufmännische und technische Informationen sowie Betriebsgeheimnisse, die sie von der jeweils anderen Partei erfahren, auch nach Beendigung des Vertrages und des Abonnements nicht weiterzugeben und nur zur Erfüllung des Vertrages und des Abonnements zu verwenden.
XIII. Bekanntmachungen
- Alle Mitteilungen zwischen der Vertragspartei und Premium Plus erfolgen, sofern nicht anders vereinbart, per E-Mail an folgende E-Mail-Adressen: Support@premiumplus.io und die von der Vertragspartei angegebene E-Mail-Adresse.
XIV. Verzicht
- Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, bedeutet die Nichtausübung eines Rechts in einer bestimmten Situation durch eine der Parteien nicht den Verzicht auf dieses Recht und beeinträchtigt in keiner Weise die Rechtskraft dieser Bestimmung in einer späteren identischen/ähnlichen Situation.
XV. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Für das Zustandekommen, Gültigkeit und Erfüllung aller zwischen Premium Plus und der Vertragspartei eingegangenen Verträge und Abonnements sowie für alle sich daraus ergebenden Streitigkeiten gilt belgisches Recht.
- Für alle Streitigkeiten sind ausschließlich die Gerichte des Gerichtsbezirks Ostflandern, Abteilung Dendermonde (Belgien) zuständig.


